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Badeordnung

Für das Alpamare der Alpabob GmbH & Co. KG, Bad Tölz vom Januar 2008.

§ 1 Benutzung

  1. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. mit Badebeginn unterwirft sich jeder Badegast dieser Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bade und damit allen Badegästen. Sie soll jedem Alpamare Besucher ein unbeeinträchtiges Badevergnügen ermöglichen. Bei Benutzung des Alpamare durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Einhaltung der Badeordnung mit verantwortlich.
  2. Die Benutzung des Alpamare ist jedermann gestattet.
  3. Kinder unter 12 Jahren werden nur in Begleitung von Erwachsenen zugelassen.
    Die Erwachsenen müssen aktiv die Aufsicht über die Kinder während des gesamten Aufenthaltes im Bad sicher stellen. Die Badeaufsichten können keine permanente Überwachung der Kinder sicher stellen. Mehrere aufsichtspflichtige Erwachsene müssen untereinander festlegen wer die Verantwortung für das Kind trägt!
  4. Kinder unter 3 Jahren dürfen aus hygienischen Gründen und wegen möglicher Schädigungen durch das Thermalwasser nicht in die Schwimmbecken.
    Ausnahme: Wellenbad, Musikbecken. Kostenlose Schwimmwindeln sind an allen Wickelstationen erhältlich.
  5. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen sowie solche, die sich in einem, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Zustand befinden. Auch sonstigen Kranken kann die Benutzung des Bades verweigert werden. Das Gleiche gilt für Personen, deren Verhalten eine Störung des Badebetriebes erwarten lässt.
  6. Erkrankte Personen haben ihren behandelnden Arzt zu fragen. Verbindliche Entscheidungen über die Zulässigkeit verschiedener Einrichtungen (Sauna, Solarium u.a.) bei einer kranken Person können vom Badepersonal nicht gefällt werden.
  7. Das Jodsolebad ist Ruhezone und darf von Kindern nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzt werden. Schulklassen haben keinen Zutritt zum Jodsolebad.

 

§ 2 Eintritt

  1. Für die Benutzung des Bades ist ein Eintrittscoin gegen Zahlung des an der Anschlagtafel im Kassen-Vorraum ersichtlichen Preises zu lösen.
  2. Die Eintrittscoins sind nur am Lösungstage gültig.
  3. Einzelkarten sowie Mehrfachkarten sind sorgfältig aufzubewahren und beim Verlassen des Bades zur Zeitkontrolle an der Kasse vorzuzeigen. Bei Verlust des Eintrittscoins ist bei Erwachsenen ein Betrag von € 35,-- und bei Kindern von € 15,-- zu zahlen.
  4. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für nicht voll ausgenutzte Karten
    wird kein Ersatz geleistet.

 

§ 3 Betriebszeiten

  1. Die Betriebszeiten werden von der Alpabob GmbH & Co. KG durch Aushang im Bad bekannt gegeben.
    Bei Ausfall einzelner Anlagenteile/Attraktionen (z. B. bei technischen Defekten oder
    aus Sicherheitsgründen) besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintrittspreises.

 

§ 4 Badezeit

  1. Die Badezeit beträgt 4 Stunden mit der Einzelkarte oder bis Ende der Öffnungszeit mit der Tageskarte, bzw. der Abendkarte. Sie beginnt mit dem Lösen der Eintrittskarte an der Kasse bzw. bei Mehrfachkarten beim Durchschreiten der Kontrollstelle am Eingang und endet beim Durchschreiten der Kontrollstelle am Ausgang.
  2. Bei Überschreitung der Badezeit wird eine, an der Anschlagtafel bekannt gegebene, Nachzahlung gefordert.
  3. Die Schwimmbecken und sonstigen Einrichtungen sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Betriebszeit zu verlassen.
  4. Mit Ablauf der Betriebszeit ist das Alpamare pünktlich um 22.00 Uhr zu verlassen.
    Bei nicht rechtzeitigem Verlassen zum Schluss der Betriebszeit entsteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Betriebes auf eine nochmalige Entrichtung des Eintrittspreises, da für den Betrieb Überstundenvergütungen für das Aufsichtspersonal fällig werden können.

 

§ 5 Verhalten im Bad

  1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt sind und eine Beeinträchtigung des Badebetriebes nicht erfolgt. Das Alpamare ist ein Bad für Familien und Kinder, deshalb ist es nicht erlaubt, anstößige- oder Tanga-Badekleidung zu tragen. Anstößige Tätowierungen sind im Bad zu bedecken.
  2. Der Besucher haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen. Bei Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das sofort an der Kasse zu zahlen ist. Der Aufenthalt im Alpamare ist, mit Ausnahme des Garderobenbereiches nur in Badekleidung gestattet.
  3. Das Betreten der Aufgangstreppe zu den Bädern ist nur barfuß oder mit Badeschuhen gestattet. Nur die Aufgangstreppe zur Kasse darf mit Straßenschuhen betreten werden.
  4. Vor dem Schwimmen muss der Badegast sich gründlich duschen und mit Seife reinigen. Bitte die Duschen nur 10 Minuten benutzen, damit alle Gäste davon Gebrauch machen können.
  5. Die Fußdesinfektionsanlage ist  vor und nach dem Bade ausgiebig zu benutzen.
  6. Im Thermal-Hallenbad 32°, haben alle Gäste mit schulterlangem Haar Badehauben zu tragen. Diese Vorschrift besteht nicht für die übrigen Bäder und Einrichtungen.
  7. Badehauben müssen alle Personen mit schulterlangem Haar tragen, die tauchen wollen (Ausnahme Wellenbad), da die Gefahr besteht sich mit langen Haaren in den Geländern unter Wasser zu verhängen (Ertrinkungsgefahr).
  8. Das Hineinspringen in die Schwimmbecken ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr und Belästigung der anderen Badegäste nicht gestattet.
    Dies gilt auch für die Sauna-Kalttauchbecken.
  9. Die Benutzung von Tauchbrillen, Schnorcheln, Schwimmflossen, Bällen (nur leichte Bälle, keine Tennisbälle oder ähnliche Bälle, die Gäste verletzen könnten), Ringe, Schiffchen Gummitieren usw. ist nur im Wellenbad und im großen Musikbad gestattet.
  10. Die Sessel und die Liegestühle auf den Liegeflächen im Freien und in den übrigen Räumen stehen allen Badegästen kostenlos zur Verfügung. Es ist deshalb nicht gestattet, sie auf längere Zeit durch Bade- oder Handtücher usw. zu belegen.
  11. Die Benutzung der Einzelkabinen ist nur Besuchern mit Erwachsenenkarten gestattet.
  12. Das Rauchen im Alpamare ist nicht gestattet (Ausnahme: Garten des Alpamare).
  13. In den Alpamare-Ruhezonen (Thermal-Hallenbad, Liegeempore, Solarium, Sauna)
    ist ruhiges Verhalten geboten. Nicht laut sprechen. In  den Saunaräumen jede Unterhaltung vermeiden.
  14. Im Saunabereich ist zu beachten:
    • Die Benutzung der Fußwärmebecken zur Reinigung der Füße ist untersagt.
    • Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen.
    • Die Benutzung der Sauna ist nur bei Unterlegen eines Handtuchs gestattet.
    • Wasseraufgüsse auf den Ofen dürfen grundsätzlich nur von der Badeaufsicht
       durchgeführt werden. Eine Haftung für falsches Verhalten der Badegäste ist
       ausgeschlossen. Das Aufschütten von stark riechenden Essenzen oder von
       brennbaren ätherischen Ölen auf den Saunaofen ist streng verboten.
       Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß
       gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen auf
       dem Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
    • Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sauna.
  15. Der Zugang zu technischen oder sonstigen betriebsinternen Räumen (beschildert: Kein Zutritt) ist für Badegäste verboten. Jegliche Haftung für Unfälle von Badegästen in diesen Bereichen ist ausgeschlossen. Auch ist es verboten, an Einrichtungen zu hantieren, die sich im Badebereich befinden jedoch nicht für die unmittelbare Benutzung  durch den Badegast vorgesehen sind. Auch hier ist jegliche Haftung für Unfälle ausgeschlossen. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen sowie zur Anzeige wegen Sachbeschädigung führen.
  16. Bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius kann es zu Glatteisbildungen in den Freibereichen und den Zugängen zu den Freibecken kommen. Wegen der durch die Glatteisbildung bestehenden Rutschgefahr hat der Badegast beim Betreten dieser  Bereiche und Zugänge größte Vorsicht walten zu lassen.
  17. Tauchen ist in allen Becken verboten.

 

§ 6 Aufsicht

  1. Die Badeaufsichten haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Badeaufsichten ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Die Badeaufsicht ist befugt, Personen, die
    a) die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,
    b) andere Badegäste belästigen,
    c) Sachbeschädigungen vornehmen,
    d) trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen,
    e) Personen, die sich in einem, die freie Willensbestimmung
       beeinträchtigenden Zustand (Alkohol, Drogen usw.) befinden,
    aus dem Bad zu entfernen.
    Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
  3. Den in Ziffer 2 genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder dauernd untersagt werden. Das Aussprechen dieses Hausverbotes erfolgt zunächst mündlich durch die Badeaufsicht, anschließend schriftlich durch die Verwaltung. Zur Durchsetzung des Hausverbotes ist die Badeaufsicht berechtigt, von der Person gegen die das Hausverbot ausgesprochen ist, ein Foto anzufertigen. Das Foto wird als Identifizierungshilfe an die Kasse weitergegeben.
  4. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

 

§ 7 Haftung

  1. Die Alpabob GmbH & Co. KG haftet bei Unfällen nur, wenn ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr.
    Die Alpabob GmbH & Co. KG oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet die Alpabob GmbH & Co. KG nicht.
  2. Bei Verlust ordnungsgemäß abgegebener Wertsachen wird bis zu einem nachgewiesenen Höchstbetrag von € 250,-- gehaftet. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Für Geld, Wertsachen, die nicht in den Wertschließfächer eingesperrt worden sind sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken (incl. Badekleidung) wird jede Haftung abgelehnt. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Auch die Haftung für die Rückgabe von Fundsachen an andere Personen als die Eigentümer ist ausgeschlossen.
  4. Bei Schadensfällen/Unfällen ist der Badeaufsicht unverzüglich der Sachverhalt mitzuteilen. Wird dieses unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. Die Badeaufsicht ist verpflichtet, einen schriftlichen Unfallbericht zu erstellen.
  5. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder müssen beaufsichtigt werden.

 

§ 8 Fundsachen

  1. Gegenstände, die innerhalb des Alpamare gefunden werden, sind an der Kasse abzuliefern. Wer Fundsachen nicht abliefert, macht sich der Fundunterschlagung schuldig. Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

§ 9 Besondere Vorschriften

  1. Fahrräder und Tiere dürfen nicht in das Alpamare mitgebracht werden. Kinderwagen dürfen, nach Desinfizierung der Räder durch unser Personal, mit ins Alpamare genommen werden.
  2. Bei Verlust eines Sicherheitsschlüssels für Einzelkabinen und Schränke ist ein Betrag von € 35,-- zur Wiederbeschaffung eines neuen Schlüssels zu entrichten.
  3. Besichtigungen in Straßenkleidung sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  4. Fotografier- und Videoverbot. Alle Rechte für Veröffentlichung liegen bei der Alpabob GmbH & Co. KG.
  5. Die Verwendung von Gebrauchsgegenständen aus Glas (Flaschen, Trinkgläser u.a.) ist wegen der damit verbunden Verletzungsgefahr im gesamten Alpamare nicht gestattet.
  6. Babys dürfen nur in den dafür vorgesehenen Baby-Wickelräumen gewickelt werden.
  7. Bleiben Sie im Solarium nicht länger als 15 Min. unter den Sonnen. Sonst Gefahr von Verbrennungen. Schützen Sie Ihre Augen mit den kostenlos erhältlichen Brillen.
  8. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nur im Picknickraum verzehrt werden.
  9. Die Benutzung der Rutschbahnen und der Surfanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
    Die Beschilderungen sind genau zu beachten.
  10. Allgemeines Handyverbot.

Direktor Alpamare
Stefan Anselm